Verlängerung einer Fahrerlaubnis
Der Antrag auf Verlängerung einer befristet erteilten Fahrerlaubnis (Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) sollte rechtzeitig, das heißt bis zu 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer, beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden.
Gleiches gilt auch für Inhaber einer früher unbefristeten Klasse 2 und Führer bestimmter (Fahrzeugkombinationen) der Klasse 3.
Bei einer gewerblichen Nutzung der oben angeführten Fahrerlaubnisklassen sind darüber hinaus noch die Bestimmungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes und der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung zu beachten.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Ausstellung durch die zuständige Meldebehörde)
- Beiblatt für Lichtbild und Unterschrift (beim Landratsamt oder Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung erhältlich)
- 1 Lichtbild neuen Datums, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
- augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. 2 zur FeV (nur bei den Klassen D, D1, DE oder D1E ab Vollendung des 50. Lebensjahres bzw. wenn eine Verlängerung über das vollendete 50. Lebensjahr hinaus erteilt werden soll)
- Führungszeugnis (Belegart O, Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde)
(nur bei den Klassen D, D1, DE oder D1E)
Kosten: 38,80 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-4413.