BCKategorie 13.05.2015 11:57:52 Uhr
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie kann auf Antrag jeweils um diesen Zeitraum verlängert werden.
Voraussetzungen:
- Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Ortskenntnis (soweit noch nicht geprüft); nur bei Taxi erforderlich
- persönliche Zuverlässigkeit
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Führerschein
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Ausstellung durch die zuständige Meldebehörde)
- Führungszeugnis (Belegart O, Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde)
- augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
ab Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. wenn eine Verlängerung über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus erteilt werden soll:
- leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. zur FeV
Kosten: 32,90 Euro
Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-4416.