Können Zuschüsse für Schulausflüge oder Schulbedarf beantragt werden?
Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet Leistungen für Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen sowie Leistungen für Jugendliche und Kinder für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Soweit die Leistungsvoraussetzungen vorliegen, sind folgende Leistungen möglich:
- Schulbedarf (70,00 € im ersten Halbjahr, 30,00 € im zweiten Halbjahr, erfolgt der Schuleintritt erst im Laufe des zweiten Halbjahres 70,00 €),
- Schulausflüge,
- mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen,
- Schülerbeförderungskosten, soweit diese nicht durch Dritte übernommen werden und nicht selbst bestritten werden können,
- Lernförderung (keine Hausaufgabenbetreuung),
- Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung für Schülerinnen, Schüler und Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird,
- für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich insgesamt 10,00 € für
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,
- Beiträge für Unterricht in künstlerischen Fächern, z. B. Musikschule,
- Teilnahme an Freizeiten.
Die Schulbeihilfen werden vom Sozialamt, Team Asyl, gewährt. Die übrigen Leistungen für Bildung und Teilhabe können beim Sozialamt, Team Bildung und Teilhabe, beantragt werden.