Verlängerung des Lockdowns
Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 06.01.2021
Der Lockdown in Bayern wird zunächst bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Das hat der Bayerische Ministerrat am 06.01.2021 in seiner Sitzung beschlossen.
Darüber hinaus wurde festgelegt, die bisherigen Maßnahmen zu vertiefen. Diese gelten ab Montag, 11. Januar 2021.
mehr hierzu im Bericht aus der Bayerischen Kabinettssitzung vom 06.01.2021
und unter https://landkreis.neu-ulm.de/de/bayernweite-regeln.html
11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Welche Geschäfte dürfen noch öffnen?
Ab 16. Dezember 2020 sind alle Einzelhandelsgeschäfte geschlossen (Ausnahmen siehe unten). Geschlossen sind auch alle Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege (wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios u. ä.). Berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung darf nur noch online stattfinden.
Einen Überblick, welche Geschäfte noch öffnen dürfen gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/ unter https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/Coronavirus/2020-12-21_FAQ.pdf
Ab Montag, 11.01.2021 ist es dem Einzelhandel gestattet, unter strikter Wahrung von Schutz- und Hygienekonzepten (insbesondere gestaffelte Zeitfenster zur Abholung) sowie umfassender Verwendung von FFP2-Masken, sogenannte click-and-collect oder call-and-collect Leistungen anzubieten. Darunter versteht man die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware.
Novemberhilfen und Dezemberhilfen
Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden haben.
Außerdem wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet und angepasst.
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis zunächst 20. Dezember hat der Bund beschlossen, die Novemberhilfen fortzuführen. Die finanzielle Unterstützung wurde auf Basis der Novermberhilfen im Dezember fortgesetzt und entsprechend angepasst.
Mehr Infos zu den Hilfen gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de
Pressemitteilung zu dem Thema
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/10/20201029-neue-corona-hilfe-stark-durch-die-krise.html
Antragstellung unter
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Informationen und Hilfen für Unternehmen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Coronavirus-Hotline des Wirtschaftsministeriums für Unternehmen: 089/2162-2101
Infos und Hilfen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Steuerliche Maßnahmen für Corona-Betroffene
NEUSTART. Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen