Wissenswertes
Goldene Ehrenamtskarte
Goldene Ehrenamtskarte
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:
- Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten.
- Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben.
- Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.
Beantragung der Ehrenamtskarte
Die Teilnahmebedingungen und Voraussetzungen für die Antragsstellung sowie Rechte und Pflichten des Inhabers der Ehrenamtskarte sind auf den Antragsformularen aufgeführt. Bitte lesen Sie diese genau durch.
Antrag auf Vergabe der Bayerischen Ehrenamtskarte GOLD
Anlage zum Sammelantrag
Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare bitte an folgende Adresse senden:
Freiwilligenagentur „Hand in Hand“
Landratsamt Neu-Ulm
Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm
Telefon: 0731/7040-2675 oder -2676
Fax: 0731/7040-1259
E-Mail ehrenamtskarte@lra.neu-ulm.de
www.freiwilligenagenturNU.de
Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen der Freiwilligenagentur „Hand in Hand“ gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie den Flyer zur Ehrenamtskarte