Anzeigepflicht
Alle stehenden Gewerbe unterliegen der Anzeigepflicht.
Nach § 14 Gewerbeordnung ist Beginn, Verlegung, Aufgabe und Erweiterung des Geschäftszwecks eines stehenden Gewerbebetriebes der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.