BAföG / Meister-BAföG
Ziel der Ausbildungsförderung ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Deshalb können bestimmte Personen Ausbildungsförderung beantragen.
Ein detailliertes Infoblatt gibt Auskunft darüber, wer unter welchen Voraussetzungen BAföG erhält. Außerdem sind darin Informationen zum Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetz (BayAfög) und zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) enthalten.
Merkblatt zur Ausbildungsförderung (Informationen und Tipps zum Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG)
Seit August 2016 können Anträge auf Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-BAföG) online über das BayernPortal (www.freistaat.bayern) gestellt werden. Die elektronischen Antragsformulare können Sie downloaden:
Nähere Auskünfte erteilen Ihnen auch zuständige Sachbearbeiter
Frau Schnalzger | Buchstabe A – J | Tel. 0731/7040-1609 |
Frau Kendler | Buchstabe K – S | Tel. 0731/7040-1610 |
Frau Sailer | Buchstabe Sch – Z | Tel. 0731/7040-1613 |
Weitere Informationen über die Möglichkeiten und Leistungen des neuen BAföG - insbesondere zur Online-Antragstellung - erhalten Sie im Internet unter folgenden Adressen:
- www.das-neue-bafoeg.de
- www.bmbf.de
- www.wege-ins-studium.de
- www.km.bayern.de
- www.meister-bafoeg.info
- www.verwaltung.bayern.de/portal/by/ServiceCenter/BAfoeG/BAfoeGonline
Interessante Links: