BCKategorie 13.05.2015 11:57:52 Uhr
Grundsätzliches über den Vollzug der Gewerbeordnung -GewO-
Der Gewerbetreibende hat die Pflicht, sich die notwendigen Kenntnisse über die zu beachtenden Rechtsvorschriften zu beschaffen.
Die Verletzung der Anzeige- oder Erlaubnispflichten erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann.
Nähere Informationen erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-0.