Wer kann sich testen lassen?
Jede Person mit Wohnsitz im Landkreis Neu-Ulm oder
Personal von Schulen, Kindertagesstätten mit Arbeitsort im Landkreis Neu-Ulm
Kinder unter 4 Jahren können im Testzentrum nicht getestet werden; hier ... mehr
Die neue Bayerische Bauordnung ist am 01.02.2021 in Kraft getreten. Abgeänderte Vorgaben im Abstandsflächenrecht und vereinfachte Regelungen bei der Nachbarbeteiligung stellen zwei Schwerpunkte dar, die die Bayerische Staatsregierung ... mehr
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