Aufgabenverteilung
Die Fachbereiche Veterinärdienst (ehemals Staatliches Veterinäramt) und Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht arbeiten eng zusammen. Je nach Schwerpunkt der Aufgabenstellung sind fachliche Veterinärangelegenheiten dem Fachbereich Veterinärdienst zugewiesen, rechtliche Maßnahmen dem Fachbereich Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht. Dadurch sind beide Fachbereiche mit Veterinärangelegenheiten betraut. Das Lebensmittelrecht und die Lebensmittelüberwachung sind dem Fachbereich Gewerbe, Gesundheits- und Veterinärrecht zugeordnet.
Alles was Konsumenten wissen müssen
Das Landratsamt Neu-Ulm informiert über das Internet-Verbraucherinformationssystem der Bayerischen Staatsregierung www.vis.bayern.de.