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Schulärztliche Untersuchungen
In folgenden Fällen kann von der Schule oder Hochschule ein amtsärztliches Attest verlangt werden:
- Schulversäumnisse
- Prüfungsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen
- Freistellung vom Unterricht bei Kurmaßnahmen
- Schulsportbefreiung
Diese amtsärztliche Untersuchung führt der Öffentliche Gesundheitsdienst durch.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-1282.