BCKategorie 13.05.2015 11:57:52 Uhr | Artikelkat
Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Eine qualitativ hochwertige Kindertagespflege wird einerseits über die fachliche Beratung der Eltern gewährleistet. Andererseits kann beispielsweise ein Pflegegeldzuschuss nur bewilligt werden, wenn die Kindertagespflegepersonen eine Ausbildung absolviert hat und sich in regelmäßigen Abständen fortbildet.
- Überprüfung von Kindertagespflegepersonen
- Ausbildung von Kindertagespflegepersonen
- Förderung nach dem BayKiBiG
Auskünfte über Ausbildung, Fortbildung und Vermittlung der Kindertagespflegepersonen:
Sachbearbeiterin | Zimmer | Telefon | Telefax | |
Frau Melanie Ostheimer | 140 | 0731/7040-2571 | 0731/7040-1259 | |
E-Mail: | ||||
melanie.ostheimer@lra.neu-ulm.de |
Hier können Sie die aktuellen Termine abrufen.