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Kfz-Kennzeichen

* In Bayern ist ab dem 01.08.2005 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Konto des Halters/der Halterin bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich. Die Zulassung kann erst dann erfolgen, wenn die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren vollständig ausgefüllt und unterschrieben vorliegt!

** Die Gebühr bezieht sich auf den Regelfall. Sie kann sich erhöhen, soweit im Rahmen der Umstellung auf die neuen Fahrzeugpapiere die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (14,10 Euro) bzw. einer Zulassungsbescheinigung Teil I (10,90 Euro) notwendig sind oder zusätzliche Dienstleistungen (Ersatz-/Folge-/Zulassungsbescheinigung Teil II, Verlusterklärung etc.) anfallen. Sofern kein Ausweis, Meldebescheinigung etc. vorgelegt werden, ist eine Überprüfung der persönlichen Daten durch die Zulassungsstelle beim örtlich zuständigen Meldeamt notwendig.
Bearbeitungsgebühr: 8,00 Euro

*** Am 01.03.2007 ist die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft getreten. Sie ersetzt entsprechende Bestimmungen in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Die bisherige Regelung, Fahrzeuge dort zuzulassen, wo sie ihren regelmäßigen Standort haben, wird durch die Zulassungspflicht am Wohnsitz des Fahrzeughalters ersetzt. Bei Privatpersonen ist dies noch der Hauptwohnsitz, die Zulassung bei einem Zweitwohnsitz ist künftig nicht mehr möglich. Bei Firmen gilt der Sitz oder die Niederlassung der Firma.

AnzeigenKennzeichenverlust
AnzeigenKurzzeitkennzeichen
Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung
AnzeigenRote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge
AnzeigenSaisonkennzeichen
AnzeigenOldtimerkennzeichen
AnzeigenKennzeichenabstempelung
  


Kennzeichenverlust

Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • noch vorhandenes Kennzeichenschild (bei Verlust eines Kennzeichenschildes)
  • Diebstahlanzeige (soweit gestohlen)
  • Nachweis der letzten Hauptuntersuchung/HU-Bericht

Gebühr: 27,40 Euro + Verlusterklärung: 10,00 Euro **

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.



Kurzzeitkennzeichen

Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
  • EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)

Gebühr: 11,00 Euro **

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.



Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung

Notwendige Unterlagen:
  • Antrag
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)

Gebühr: 122,20 Euro **

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.



Rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung für Oldtimerfahrzeuge

Notwendige Unterlagen:
  • Antrag

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung

  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)

  • Fahrzeugpapiere (Erstzulassung des Fahrzeugs vor mindestens 30 Jahren)

  • Gutachten gem. § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) neue Fassung

  • EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)

Grundgebühr: 87,10 Euro ** Zusätzlich pro Oldtimer: 10,50 Euro für Fahrzeugschein

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.



Saisonkennzeichen

Bei Saisonkennzeichen entfällt die jährliche An- und Abmeldung. Der Zeitraum für ein Saisonkennzeichen beträgt mindestens zwei und höchstens elf Monate, wobei nur volle Monate zugeteilt werden.

Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung
  • EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (soweit noch zugelassen)
  • bisherige Kennzeichen (soweit noch zugelassen)
  • Abmeldebescheinigung (soweit stillgelegt)

Gebühr: 26,90 Euro **

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.


Oldtimerkennzeichen

Dieses Kennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden die mindestens 30 Jahre alt sind. Das Oldtimerkennzeichen entspricht dem normalen Euro-Kennzeichen, wobei zusätzlich der Großbuchstabe „H“ angefügt wird.
Die Kombination Oldtimerkennzeichen/Saisonkennzeichen ist nicht zulässig.
Die Jahressteuer beträgt unabhängig von Hubraum oder Antriebsart für Krafträder 45,02 Euro und für die übrigen Kraftfahrzeuge 191,73 Euro.

Notwendige Unterlagen:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Halters ***
    (ausländische Staatsangehörige) aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)
    (Firmen) Auszug aus dem Handelsregister/Gewerbeanmeldung

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein (soweit noch zugelassen)
  • Gutachten gemäß § 23 StVZO (neue Fassung)
  • Abmeldebescheinigung (soweit stillgelegt)
  • bisheriges Kennzeichen (soweit noch zugelassen)
  • EVB (elektronische Versicherungs-Bestätigungsnummer gemäß § 23 Abs. 3 FZV)
  • bei Neuzuteilung eines Kennzeichens Teilnahmeerklärung für das Lastschrifteinzugsverfahren * (ggf. Härtefallbescheinigung)

Gebühr mit Halterwechsel: 29,50 Euro/ohne Halterwechsel 27,40 Euro **

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.



Kennzeichenabstempelung

Notwendige Unterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • bisherige Kennzeichen

Gebühren: **

Grundgebühr für die Abstempelung: 2,60 Euro
Plakette (Hauptuntersuchung): 0,50 Euro
Landkreisplaketten: je 1,00 Euro

Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0731/7040-550.