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Waffenrecht
Im Landkreis Neu-Ulm sind nahezu 4.200 Waffenbesitzer mit rund 14.000 Waffen registriert. Für den erstmaligen Erwerb einer Waffe als Jäger, Sportschütze oder Sammler muss der Antragsteller sein Bedürfnis für die Waffe und seine Sachkunde im Umgang mit der Waffe nachweisen. Durch die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister prüfen wir noch die Zuverlässigkeit des Antragstellers. Jeder waffenrechtliche Vorgang, ob der Erwerb oder der Verkauf einer Waffe, muss in der vom Landratsamt ausgestellten Waffenbesitzkarte (WBK) registriert werden und ist gebührenpflichtig. Die wichtigsten Gebührensätze sind: Ausstellung einer grünen WBK (für Jäger in Ausbildung)
| 56,24 Euro
| Ausstellung einer roten WBK für Waffensammler
| 204,52 Euro
| Ausstellung einer grünen WBK für Sportschützen
| 40,90 Euro
| Ausstellung einer gelben WBK für Sportschützen (Einzellader-Langwaffen)
| 56,24 Euro
| Ausstellung einer grünen WBK für Erben und Jäger
| 25,56 Euro
| Eintrag der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über (eine) Waffe(n) (Jäger)
| 17,90 Euro
| Eintrag der Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen
| entsprechen WBK-Gebühr
| Eintrag der Berechtigung zum Munitionserwerb
| 25,56 Euro
| | Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses | 40,90 Euro |
Daneben gibt es für besondere Gestattungen, aber auch für ablehnende Verwaltungshandlungen, Kostenvorschriften. Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Thema erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-314 und -338. Formulare/Antragsunterlagen hierzu:
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