|   |   |   |   |   | 
 
 |   |   |   |   |   | 
 
Sie suchen?
 |   |   | 
 
 
 |   |   |   | 
 
Aktuelle MitteilungenWunschkennzeichenFormulareGEO-Portal Landkreiskarte anzeigen Text vergrößern
 
Brandschutz
Demonstrationen und Versammlungen
Feuerwehren
Katastrophenschutz
Legalisation, Apostille
Meldewesen
Namensänderungen
Schornsteinfegerwesen
Vereinsrecht
Waffenrecht
Jagd

 

Waffenrecht

Im Landkreis Neu-Ulm sind nahezu 4.200 Waffenbesitzer mit rund 14.000 Waffen registriert.
Für den erstmaligen Erwerb einer Waffe als Jäger, Sportschütze oder Sammler muss der Antragsteller sein Bedürfnis für die Waffe und seine Sachkunde im Umgang mit der Waffe nachweisen. Durch die Einholung einer unbeschränkten Auskunft aus dem Bundeszentralregister prüfen wir noch die Zuverlässigkeit des Antragstellers.
Jeder waffenrechtliche Vorgang, ob der Erwerb oder der Verkauf einer Waffe, muss in der vom Landratsamt ausgestellten Waffenbesitzkarte (WBK) registriert werden und ist gebührenpflichtig.
Die wichtigsten Gebührensätze sind:

Ausstellung einer grünen WBK (für Jäger in Ausbildung)
56,24 Euro
Ausstellung einer roten WBK für Waffensammler
204,52 Euro
Ausstellung einer grünen WBK für Sportschützen
40,90 Euro
Ausstellung einer gelben WBK für Sportschützen
(Einzellader-Langwaffen)
56,24 Euro
Ausstellung einer grünen WBK für Erben und Jäger
25,56 Euro
Eintrag der Berechtigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt
über (eine) Waffe(n) (Jäger)
17,90 Euro
Eintrag der Berechtigung zum Erwerb einer oder mehrerer Waffen
entsprechen
WBK-Gebühr
Eintrag der Berechtigung zum Munitionserwerb
25,56 Euro
Ausstellung eines europäischen Feuerwaffenpasses40,90 Euro

Daneben gibt es für besondere Gestattungen, aber auch für ablehnende Verwaltungshandlungen, Kostenvorschriften.

Weitere Informationen und Antragsunterlagen zum Thema erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-314 und -338.

Formulare/Antragsunterlagen hierzu: