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Jagdrecht
Allgemeines zum Jagdrecht
Wer die Jagd ausüben will, muss Inhaber eines Jagdscheines sein und eine Jagdberechtigung besitzen.
Die Jagdberechtigung besteht in der Eigenschaft als Jagdpächter, Begehungsscheininhaber, amtlicher Jagdaufseher, Jagdgast oder als Angehöriger der Bayerischen Staatsforstverwaltung.
Der Jagdschein wird als 1-Jahres-, 3-Jahres-, Tages-, Jugend- oder Ausländerjagdschein ausgestellt.
Unterlagen
Zur Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Jagdscheines (s.o. Formulare/Jagdrecht)
- Jägerprüfungszeugnis (Ersterteilung),
- Bestätigung einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung (Personenschäden 511.291,88 Euro/Sachschäden 51.129,19 Euro),
- 1 Lichtbild (bei Ersterteilung oder Neuausfertigung)
Gebühr für Jagdschein und Jagdabgabe
| 60,00 Euro | | für den 1-Jahresjagdschein | | 150,00 Euro | | für den 3-Jahresjagdschein | | 15,00 Euro | | für den Tagesjagdschein für In- und Ausländer | | 37,50 Euro | | für den Jugendjagdschein |
Bei der Gebührenerhebung genießen Angehörige der Bayer. Staatsforstverwaltung, Studierende der Forstwirtschaft, Jagdberater und Mitglieder des Jagdbeirates einschl. ihrer Stellvertreter Ermäßigung der Jagdscheingebühr.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-311 und -312.
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